Hinweisgeber-
schutzgesetz
Wir bei der Versandmanufaktur sind klaren ethischen Grundsätzen verpflichtet
Dies ist eine wichtige Säule für den Erfolg unseres Unternehmens. So tragen auch alle unsere Mitarbeitenden Verantwortung dafür, dass wir unseren Grundsätzen gerecht werden. Schon ein Fehlverhalten einiger weniger kann dazu führen, den guten Ruf eines ganzen Unternehmens zu untergraben. Es ist uns daher wichtig, mögliche Gesetzesverstöße unserer Mitarbeitenden, Zulieferer oder sonstiger Dritter frühzeitig zu erkennen, damit wir schnell reagieren und wirksam Abhilfe schaffen können.
Hinweisgeberschutzgesetz – was kann gemeldet werden?
Seit dem 2. Juli 2023 gilt in Deutschland das „ Hinweisgeberschutzgesetz “ (HinSchG). Wir sind aufgrund dieses Gesetzes verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Hinweisgebende/Whistleblower können uns über diese interne Meldestelle über mögliche Verstöße informieren, über die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis erlangt haben. Die interne Meldestelle steht Ihnen für folgende Sachverhalte zur Verfügung:
- Informationen über vermutete Straftaten;
- Informationen über vermutete Ordnungswidrigkeiten, sofern die Vorschriften dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane (etwa Betriebsratsmitgliedern) dienen;
- Informationen über sonstige Verstöße im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 HinSchG (wie etwa vermutete Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung im Umgang mit personenbezogenen Daten).
Meldungen, die die oben genannten Verstöße betreffen, unterliegen strikter Vertraulichkeit, um hinweisgebende Personen und die Personen, die in der Meldung genannt werden, maximal zu schützen. Hinweisgebende sind zudem vor Repressalien gesetzlich geschützt.
Interne Meldestelle
Interne Meldestelle im Sinne der §§ 12 ff. HinSchG ist Compliance.
Bitte beachten Sie aber, dass Sie als hinweisgebende Person nur dann geschützt sind, wenn Sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatten, dass die von Ihnen gemachte Meldung der Wahrheit entspricht. Sie sind bei wissentlich falschen Meldungen nicht geschützt.
Sie können die interne Meldestelle über EQS Integrity Line oder unseren Ombudsmann Dr. Rainer Buchert kontaktieren:
EQS Integrity Link
Herr Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert
Kaiserstraße 22
D-60311 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 710 33 330 oder +49 6105-921355
Fax: +49 69 710 34 444
E-Mail: kanzlei@dr-buchert.de
Gerne können Sie auch das elektronische Kontaktformular benutzen: zum Kontaktformular
Externe Meldung
Neben der internen Meldestelle haben Sie außerdem die Möglichkeit, sich extern an die zuständigen Behörden zu wenden (externe Meldung). Diese sind:
- Grundsätzlich ist das Bundesamt für Justiz (BfJ) für Ihre Meldung zuständig.
- In den gesetzlich definierten Fällen können Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder das Bundeskartellamt (BKartA) wenden
Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Intern oder extern?
Sie haben laut Gesetz die Wahl, zunächst die interne Meldestelle zu kontaktieren oder sich direkt an die externe Meldestelle zu wenden. Gleichwohl bitten wir Sie, zunächst immer die interne Meldestelle anzusprechen. Wir nehmen jede Meldung stets sehr ernst und bemühen uns, wirksam gegen den Verstoß vorzugehen. Falls Ihrer internen Meldung aus Ihrer Sicht nicht wirksam abgeholfen wurde, steht es Ihnen selbstverständlich frei, danach die zuständige externe Meldestelle aufzusuchen.
Bei Fragen
Sie haben Fragen hierzu? Kontaktieren Sie uns gerne unter compliance@versandmanufaktur.de